Die Einlagensicherung
Die Angst geht um. Sind Geldanlagen trotz Finanzkrise noch sicher und was passiert im Falle einer Insolvenz? Die Einlagensicherung beweist, dass Sie keine Panik vor einem Banken-Crash haben müssen. Denn die Zeiten, in denen Anleger sich nach einer Insolvenz von ihren Ersparnissen einfach so verabschieden mussten, sind zum Glück vorbei. Deutsche Kreditinstitute haben nach Erlebnissen dieser Art ein einzigartiges Sicherungssystem geschaffen: Den Einlagensicherungsfonds.
Das Gesetz zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung wurde 1998 ins Leben gerufen und sorgt dafür, dass heute alle deutschen Banken zur Zugehörigkeit einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung verpflichtet sind. Die Einlagensicherung garantiert Rückzahlungsansprüche von Kunden, falls das Kreditinstitut dazu nicht mehr in der Lage ist. Wer Kunden eines privaten Kreditinstitutes ist, kann Entschädigungsansprüche von maximal 20.000 Euro bzw. 90 Prozent geltend machen. Der Rest muss vom Kunden selbst getragen werden. Die freiwillige Einlagensicherung wird dagegen von Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und dient vorrangig der Institutssicherung.
Beruhigend für deutsche Anleger: Banken und Sparkassen der Bundesrepublik liegen in puncto Einlagensicherung ganz vorn und geben sich nicht allein mit dem gesetzlichen Schutz zufrieden. Viele bieten ihren Kunden auch darüber hinaus durch freiwillige Sicherungssysteme einen höheren Einlagenschutz und garantieren eine Einlagensicherung in Höhe von 30% des maßgeblichen Eigenkapitals pro Person. Insgesamt ist die Einlagensicherung in Deutschland somit vorbildlich und bietet Kunden doppelte Absicherung.
Weiterführende Links:
- Der Bankenverband gibt Auskunft über die Einlagensicherung
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