Die Einlagensicherung
Zusätzlich zum gesetzlichen Schutz haben Privatbanken freiwillige Sicherungssysteme eingerichtet. Der so genannte Einlagensicherungsfonds sorgt dafür, dass Ihr Guthaben und Ihre Zinsen bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank abgesichert sind. Dank des nahezu vollständigen Schutzes müssen sich Anleger also keine Sorgen um ihre Ersparnisse machen.
Allerdings sind Banken nicht verpflichtet dem Einlagensicherungsfonds beizutreten. Für namenhafte Kreditinstitute ist dieser Schritt aber selbstverständlich, da sie ihren Kunden so noch mehr Sicherheit bieten können. Alle Institute, die dem Fonds angehören, zahlen jedes Jahr einen bestimmten Betrag ein und schaffen so nach und nach ein gewisses Vermögen, das in Krisenzeiten zum Einsatz kommt. Der Fonds besteht bereits seit 30 Jahren, wird von mehr als 180 Banken getragen und hat in dieser Zeit bereits seine Belastbarkeit unter Beweis gestellt.
Der Einlagensicherungsfonds, umgangssprachlich auch Feuerwehrfonds genannt, dient also in erster Instanz der Absicherung von Sicht-, Termin- und Spar-Anlagen eines Kunden und springt ein, wenn die jeweilige Bank nicht mehr zahlungsfähig ist. Der Schutz gilt dem Guthaben von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen.
Das Auf und Ab an Börsen oder Finanzkrisen können dank dem Einlagensicherungsfonds umschifft werden und bewahren Anleger vor Verlusten. Da aber nicht alle Banken Mitglied im Fonds sind, sollten sich Kunden vorab genau informieren und auf die Höhe der Deckungssumme achten.
Weiterführende Links zum Thema Einlagensicherungsfonds:
- Sie haben die Möglichkeit auch als Privatperson die Sicherungsgrenzen einzelner Banken Online abzufragen. Das machen Sie hier.
|