Informationen zum Sparerfreibetrag
Den Sparerfreibetrag gibt es schon seit 1975. Er beschreibt die maximale Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen, die jährlich steuerfrei ist. Darunter fallen beispielsweise Zinseinnahmen, Dividenden aber auch Spekulationsgewinne. Seit dem 1. Januar 2007 stehen Ledigen 750 Euro, Verheirateten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, 1.500 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro pro Person. Auch Kindern steht bereits von Geburt an ein eigener Betrag von 750 Euro zu.
Wenn Sie Ihre Kapitalerträge von der Besteuerung frei stellen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichen. Dieser kann gegenüber mehreren Instituten erteilt werden, so lange er nicht die vorgeschriebene Summe übersteigt. Der Sparerfreibetrag kommt dann im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung zum Tragen. Sollten kein Auftrag vorliegen, führt Ihr Kreditinstitut Kapitalertragssteuer an das Finanzamt ab.
Allerdings wird auch in diesem Bereich die Abgeltungssteuer, die zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, für eine Veränderung sorgen. Der Sparerfreibetrag bleibt zwar in seiner bisherigen Form erhalten, aber die steuerliche Behandlung ändert sich. Werbungskosten können nicht mehr geltend gemacht werden und der zukünftige „Sparer-Pauschbetrag“ bildet mit 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro bei Verheirateten die absolute Obergrenze an steuerfreien Kapitalerträgen. Die Abgeltungssteuer fällt nur dann an, wenn Ihre Einkünfte den Sparerfreibetrag bzw. Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Weiterführende Links zum Thema Sparerfreibetrag:
- Informationsreicher Artikel über den Sparerfreibetrag - hier entlang
|